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Piercings kein Problem - oder?

Zum Einsatz werden vorzugsweise verschraubbare Barbells (Stäbe mit zwei verschraubten Kugeln an den Enden) oder Ball Closure Rings mit Klemmkugel verwendet. Diese sind in verschiedenen Durchmessern und Materialstärken erhältlich. Es gibt viele Arten von Piercings: Nasenstecker, Hanteln, Ringe, Klemmringe, Bananenstecker, Lippenpiercingd, und, und, und. Normalerweise wird ein Piercing mit einer Drahtstärke von 1,2 bis 1,6 Millimetern gestochen. Geeignet ist 750er Gold, Platin, Niob, Titan, PTFE oder medizinischer Edelstahl. Seit kurzem darf auch wieder 316L-Implantatstahl für den Ersteinsatz verwendet werden. Darüber hinaus ist jedoch auch Schmuck aus zahlreichen weiteren Materialien wie Glas und Plastik oder organischen Materialien wie Holz und Horn erhältlich. Der Nasenstecker ist das einzige Piercing das auch aus Silber gefertigt sein darf.

Mögliche Gefahren und Probleme:
Wird das Piercing nicht fachgerecht vorgenommen, kann es zu verschiedenen Komplikationen kommen. Wird es unter Einfluss von Koffein oder Alkohol und anderen Drogen, sowie blutverdünnenden Medikamenten gestochen, kann sowohl der Kreislauf als auch die Blutgerinnung beeinträchtigt werden. Bei allen Formen des Piercings kann es zu lokalen Schwellungen und leichten Blutungen kommen, die meistens nach einer Weile abklingen. Piercings durch den Ohrknorpel führen leicht zu Entzündungen. Beim Augenbrauenpiercing und beim Nasenflügelpiercing können Ausläufer des Trigeminusnervs getroffen werden. Unter Umständen kann ein Piercing zu einer Phlegmone führen. Piercings im Dammbereich können bedingt durch längeres Sitzen auch dauerhafte Entzündungen verursachen. Piercings im Mundbereich (Zunge, Lippe, Lippenbändchen) bergen ein hohes langfristiges Gefahrenpotential für Zähne und Zahnhalteapparat. Der Schmuckknopf eines Zungenpiercings führt relativ häufig zu Traumatisierungen der zungenwärts gelegenen Zahnhöcker, was zu Zahnfrakturen und Absterben des Zahnmarkes führen kann. Die innen gelegene Konterplatte von Lippenpiercings drückt bei ungünstiger Lokalisation bei jeder mimischen Bewegung auf das Zahnfleisch und den darunter liegenden sehr dünnen Alveolarknochen. Da Knochen auf Druckbelastung schwinden, kann es so zu Zahnlockerungen bis hin zum Zahnverlust kommen. Ähnliches gilt für Piercings des Lippenbändchens. Diese Probleme können dadurch umgangen werden, dass nicht-metallischer Schmuck, beispielsweise aus Acryl oder PTFE, verwendet wird. Ein nicht vollständig abgeheiltes Intimpiercing erhöht, wie auch jede andere offene Wunde im Genitalbereich, die Gefahr einer Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten, wie zum Beispiel Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV. Beim Prinz-Albert-Piercing wird der Ring durch den Ausgang der Harnröhre zur unteren Seite der Eichel des Penis gezogen. Zu dünne Ringe bis etwa zwei Millimeter Materialstärke bergen die Gefahr des „Käseschneidereffekts“: bei mechanischer Belastung kann der Schmuck durch das Gewebe schneiden; das Piercing reißt aus, was zu einer Subinzision führt. Bei ausreichender Materialstärke kann ein Prinz Albert allerdings recht belastbar sein. Bei zu engen Ringen kann es zu Quetschungen kommen.

Unbedingt beraten lassen!
Unter Umständen können Piercings vom Körper abgewiesen werden, aus dem Bindegewebe herauswachsen und eine Narbenbildung verursachen. Besonders häufig passiert dies bei unter Spannung stehenden Oberflächenpiercings.
Häufig kommte es bei Piercinginfektionen zu einer spätzeitigen Behandlung, da die Patienten befürchten das Piercing bei einem Arztbesuch entfernt zu bekommen. Zudem wird diese Art des Körperschmucks von vielen Ärzten als vorsätzliche Körperbeschädigung abgelehnt, was bei den Patienten häufig Hemmungen vor einer Behandlung auslöst. In vielen Fällen wenden sie sich daher primär an das Piercingstudio statt einen Arzt aufzusuchen. Bei Temperaturen unter minus zehn Grad Celcius kann es bei offen getragenen Piercings aus Metallschmuck zu Erfrierungen kommen, da Metall sehr kalt werden kann und Wärme besser ableitet als organisches Gewebe. Hiervon sind insbesondere Piercings im Gesichtsbereich betroffen.

Piercings bei Sicherheitskontrollen sind kein Problem.
Den offiziellen Erklärungen der Hersteller zufolge reagieren die Geräte, welche bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen und bestimmten Gebäuden zum Einsatz kommen, nicht auf Piercings. Die in normalem BCR- oder Barbellschmuck befindliche Metallmenge liegt in der Regel unter dem als Alarmschwelle vorgegebenem Wert, der Metallanteil ist meist geringer als in einem Reißverschluss oder einem Hosenknopf. Liegen jedoch mehrere Piercings nahe beieinander oder es wird größerer Schmuck wie beispielsweise ein Nippleshield getragen, kann dies einen Metalldetektor auslösen. Somit sind durch Brustwarzenpiercings ausgelöste Metalldetektoren wie im Fall von Christina Aguilera oder Nicole Richie auch möglich, unter normalen Bedingungen jedoch (in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit des Metalldetektors) sehr unwahrscheinlich.
Die für Flughafenkontrollen zuständige US-Behörde Transportation Security Administration musste sich im März 2008 öffentlich bei einer Frau entschuldigen, nachdem diese genötigt worden war, vor dem Flug ihre Brustwarzenpiercings zu entfernen um die Sicherheitskontrolle passieren zu können

Piercings und bildgebende Verfahren.
Im medizinischen Bereich kommen zunehmend bildgebende Verfahren wie Magnetresonanztomographie oder Computertomographie zum Einsatz, welche mittels gezielter Röntgenstrahlung oder starker Magnetfelder einen Blick ins Innere des Körpers ermöglichen. Hierbei können Piercings unter Umständen ein Problem darstellen. Dies gilt allerdings nur für Piercingschmuck aus ferromagnetischem Metall, andere Materialen (Acryl, PTFE, Titan, oragnische Stoffe) stellen keine Einschränkungen dar. Bei mit Röntgenstrahlen operierenden Geräten wie einem Computertomographie-Scanner kann ein Piercing unter Umständen eine darunterliegende Stelle verdecken und für die Bildgebung unsichtbar machen (beispielsweise kann ein Brustwarzenpiercing in einer radiologischen Untersuchung einen in unmittelbarer Nähe liegenden Tumorknoten verdecken und unerkannt lassen). Im Fall von mit Magnetfeldern arbeitenden Geräten (Magnetresonanztomographie) besteht einerseits die Möglichkeit, dass der Schmuck sich stark erhitzt, zum anderen wird eine hohe Zugkraft auf den Schmuck ausgeübt, was im schlimmsten Fall zum Ausreißen führen kann. Um Schmerzen und Verletzungen zu vermeiden, sollte der Schmuck vorher entfernt werden (sofern dieser ferromagnetisches Metall enthält).

Da durch Piercings übertragene Infektionskrankheiten bei einer Blutspende weitergegeben werden können, wird zwischen einem neu gestochenen Piercing und der Blutspende ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten vorausgesetzt um die Infektionsgefahr möglichst auszuschließen. Im Einzelfall muss berücksichtigt werden, ob es bei dem frisch gestochenen Piercing zu unerwünschten Nebenwirkungen wie Entzündungen gekommen war.

Die rechtliche Situation in Deutschland:
Gepierct werden darf grundsätzlich jeder, bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist jedoch ein schriftliches Einverständnis eines Erziehungsberechtigten notwendig. Im April 2008 wurde eine Gesetzesinitiative gestartet, die ein generelles Verbot von Körpermodifikationen bei Minderjährigen fordert, die Umsetzung ist jedoch noch nicht beschlossen. Viele Studios führen unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen keine Piercings an unter 14-jährigen durch. Der Piercingvorgang ist rechtlich gesehen eine strafbare Körperverletzung. Deshalb muss der Klient in der Regel vor dem Piercen eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, die den Piercer vor rechtlichen Folgen diesbezüglich befreit. Diese Erklärung ist jedoch unwirksam, sofern vor dem Eingriff nicht ausführlich über die Risiken des Piercings aufgeklärt wurde. Der Piercer hat Beratungspflicht. Weist der Piercer nicht auf mögliche negative Folgen des Piercings, insbesondere etwaige Entzündungen oder Nervenschädigungen hin, kann dieser belangt werden. In einem Fall, bei dem bei einer Klientin die Teilamputation der Zunge drohte, wurde der Piercer zu 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. (AG Neubrandenburg, AZ 18 C 160/00) Das Piercen befindet sich aus gesetzlicher Sicht in einer Grauzone. Wer Piercings vornehmen darf und wer nicht, ist nicht klar definiert. Das VG Gießen kam mit Urteil vom 9. Februar 1999 (AZ 8 G 2161/98) zu dem Schluss, dass der Piercingvorgang, gleichgültig, ob dabei lokale Anästhesie eingesetzt wird oder nicht, ausschließlich von Personen mit entsprechendem Fachwissen durchgeführt werden darf. So sei mindestens eine Ausbildung zum Heilpraktiker nötig, um Piercings setzen zu dürfen. Oben genanntes Urteil wurde in nächster Instanz vom VGH Hessen mit Urteil vom 2. Februar 2000 (AZ AZ 8 TG 713/99) insofern bestätigt, als zumindest für das Piercen mit lokaler Anästhesie mittels Injektion eines Betäubungsmittels, Personal mit entsprechender Kompetenz (Heilpraktiker, Arzt) vorausgesetzt wird. Seit dem 1. Juli 2008 sind Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet den Krankenkassen Komplikationen bei Tätowierungen, Schönheitsoperationen oder Piercings zu melden
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Über den Autor

Andreas Bastians
Kundenberater

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